Sicherheit
Fahrordnung
Das mit Bojen markierte Gebiet darf nicht verlassen und die abgegrenzte Uferzone unter keinen Umständen befahren werden. Ausserhalb der Regattabahn dürfen sich Ruderboote nur auf der - vom Ziel aus gesehen - rechten Seite der Strecke aufhalten. Die Clubtrainer sind verantwortlich, dass die Athleteninnen und Athleten über die Fahrordnung informiert sind und dass sie angewiesen werden, diese strikte und zu jeder Zeit einzuhalten.
Missachtungen der Fahrordnung und Seeuferbegrenzungen können zur Disqualifikation der fehlbaren Crew führen.
Der Lauerzersee ist ein Naturschutzgebiet mit ausgedehnten Schilf- und Seerosenbeständen und ausserdem ein beliebtes Fischereirevier. Die Durchführung der Ruderregatta ist nur dank dem ausserordentlichen Entgegenkommen der Behörden des Kantons Schwyz, des Schwyzer Naturschutzbundes und der Sportfischervereine überhaupt möglich. Der Regattaverein See-Club Zug ist sehr daran interessiert, den Ruderern und Ruderinnen die Regatta auf dem Lauerzersee auch in Zukunft anbieten zu können. Wir bitten deshalb alle Athletinnen und Athleten eindringlich, sich unbedingt an die Fahrordnung zu halten und den Anordnungen des Regattakomitees Folge zu leisten.
Wir zählen auf Ihr Verständnis und danken für Ihre Unterstützung.
Regattaverein See-Club Zug
Sicherheitskonzept
Sicherheitsverantwortlicher: Gregor Hotz, 076 205 86 50